Nicht nur das mangelhafte Deutsch dürfte die Chancen von Luka Rakitic auf Einbürgerung geschmälert haben, sondern auch, dass er seinem Sohn geraten habe, für die kroatische Fussball-Nationalmannschaft und nicht für die schweizerische zu spielen, schreibt die BaZ am 25.1.2011, S. 26. Diese Feststellung verdeutlicht die Schwierigkeit bei Einbürgerungen durch das Volk: Es muss juristisch entscheiden. Empfehlungen zur Karriereplanung an die Kinder sind kein Grund zur Verweigerung des Bürgerrechts. Noch „schweizerischer“ als die SVP muss man nicht sein, um Schweizer werden zu dürfen. Bauchentscheide sind bei Wahlen und Abstimmungen (etwa über Verfassungsänderungen) zulässig, aber bei Verwaltungsakten (zum Beispiel Einbürgerungen) verstossen sie gegen das Willkürverbot.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen