Samstag, 28. Juni 2014

Vom Beweis der Beschränkung, die man weit von sich weist...


bzBasel, 28. Juni 2014

Philipp Mäder schreibt, es gebe keine Vorteile, welche die Nachteile der Personenfreizügigkeit aufwiegen. Diese Aussage zeugt gerade von jener Einschränkung des Blickfelds, von der Philipp Mäder sich in seiner Polemik beklagt, dass sie ihm vorgehalten wird: Wenn man die Personenfreizügigkeit isoliert und ausschliesslich aus nationaler Perspektive betrachtet, dringt man zu den zentralen Fragen, die sich im Zusammenhang mit der Personenfreizügigkeit stellen, noch nicht einmal vor. Die Personenfreizügigkeit ist eine der Grundfreiheiten, auf denen der real existierende europäische Integrationsprozess beruht. Dieser Integrationsprozess ist die Antwort Europas auf die Menschheitskatastrophen des 20. Jahrhunderts, und sein Wert für uns alle kann nicht hoch genug eingeschätzt werden. Er ist unter dem Strich eine Erfolgsgeschichte, auch wenn man überall liest, was die EU alles falsch macht, und fast nirgends, was die EU alles richtig macht und wie die Schweiz davon profitiert (die bz bildet diesbezüglich eine löbliche Ausnahme). Mit gemeinsamen Wirtschafts-, Umwelt- und Sozialstandards nimmt die Freiheit der Menschen in Europa tendenziell zu, auch wenn es bei solchen Veränderungsprozessen einfacher ist, auf den Nachteilen herumzureiten. Empörung lässt sich leider einfacher bewirtschaften als der Freiheitsgewinn, der für Marktschreier in dem Masse nichts mehr hergibt, wie er selbstverständlich geworden ist.

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