az, 27. September 2013, NZZ vom ...,
Zulässig wäre ein Vermummungsverbot vielleicht dann, „wenn die starke Präsenz von Gesichts- oder Ganzkörperverschleierungen den gesellschaftlichen Frieden bedroht“, so der Bericht der Basler Regierung an die Adresse des Grossen Rats, der die Initiative der Jungen SVP für ein kantonales Vermummungsverbot im öffentlichen Raum letzten Frühling mit 72:9 Stimmen glasklar für ungültig erklärte. Zu fragen wäre hier, ob nicht gewisse Politiker den gesellschaftlichen Frieden bedrohen, indem sie durch Symbolpolitik die zurückgedrängten Racheimpulse frustrierter Menschen auf Minderheiten lenken. Zu wünschen wäre, dass die eidgenössischen Räte bei der Gewährleistung der neuen Tessiner Verfassungsbestimmung tatsächlich juristisch abwägen – denn dazu wären sie verpflichtet! – und hinter einem Burkaverbot ein öffentliches Interesse vermissen, das sich rational begründen lässt.
Zulässig wäre ein Vermummungsverbot vielleicht dann, „wenn die starke Präsenz von Gesichts- oder Ganzkörperverschleierungen den gesellschaftlichen Frieden bedroht“, so der Bericht der Basler Regierung an die Adresse des Grossen Rats, der die Initiative der Jungen SVP für ein kantonales Vermummungsverbot im öffentlichen Raum letzten Frühling mit 72:9 Stimmen glasklar für ungültig erklärte. Zu fragen wäre hier, ob nicht gewisse Politiker den gesellschaftlichen Frieden bedrohen, indem sie durch Symbolpolitik die zurückgedrängten Racheimpulse frustrierter Menschen auf Minderheiten lenken. Zu wünschen wäre, dass die eidgenössischen Räte bei der Gewährleistung der neuen Tessiner Verfassungsbestimmung tatsächlich juristisch abwägen – denn dazu wären sie verpflichtet! – und hinter einem Burkaverbot ein öffentliches Interesse vermissen, das sich rational begründen lässt.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen