Freitag, 31. Mai 2013

Kein "privater Bereich"

Politische Parteien gehören entgegen alt Landrätin Helen Wegmüller nicht zum "privaten Bereich" (bz 31. Mai), auch wenn Parteien als Vereine (privatrechtlich) organisiert sind. Politisches und staatliches Handeln sind in einer demokratischen Republik gerade nicht Privatangelegenheit, sondern "Sache der Öffentlichkeit" (res publica). Der Staat ist nicht wie im Absolutismus Privatangelegenheit von Fürsten und Oligarchen. Die Bürger und Bürgerinnen haben ein Anrecht darauf zu erfahren, wer den Staat mit wieviel Geld lenkt (und Geld hat entgegen Christoph Buser von der Wirtschaftskammer einen grossen Einfluss auf die Politik, sonst würde er es nicht für den Wahlkampf ausgeben). Das Gerede vom "Einzelfall Schweiz" soll von Demokratiedefiziten ablenken, die eben auch "die beste Demokratie aller Zeiten" hat.

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