Sehr geehrte Damen und Herren
Hiermit erstatte ich Strafanzeige wegen
Verdachts auf Verstoss gegen das Verbot der
Rassendiskriminierung (Art. 261 bis StGB)
Gegen Mitglieder des „Egerkinger Komitees“:
1)
Ulrich Schlüer, a. Nationalrat, SVP (ZH),
2)
Christian Waber, a. Nationalrat, EDU (BE),
3)
Nationalrat Walter Wobmann, SVP (SO),
4)
Jasmin Hutter, a. Nationalrätin, SVP (SG),
5)
Nationalrat Oskar Freysinger, SVP (VS),
6)
Grossrat Eric Bonjour, SVP (VD),
7)
Kantonsrat Eros N. Mellini, SVP (TI),
8)
Nationalrätin Sylvia Flückiger, SVP (AG),
9)
Stadtrat Patrick Freudiger, SVP (BE),
10)
Thomas Fuchs, a. Nationalrat, SVP (BE),
11)
Grossrat Andreas Glarner, SVP (AG),
12)
Nationalrat Lukas Reimann, SVP (SG),
13)
Nationalrätin Natalie Rickli, SVP (ZH),
14)
Cornelia Schaub, a. Kantonsrätin, SVP (ZG),
15)
Kantonsrätin Barbara Steinemann, SVP (ZH),
16)
Daniel Zingg, EDU (BE)
Sowie gegen
17)
Weitere/Unbekannt
Kurze Umschreibung des Sachverhalts und dessen Würdigung
Den Straftatbestand der Rassendiskriminierung erfüllt, „wer
öffentlich durch Wort, Schrift, Bild, Gebärden, Tätlichkeiten oder in anderer Weise
eine Person oder eine Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse, Ethnie oder
Religion in einer gegen die Menschenwürde verstossenden Weise herabsetzt oder
diskriminiert“ (Art. 261 bis StGB).
Die Inserate „Bald 1 Million Muslime?“, die das „Egerkinger Komitee“
in der Basellandschaftlichen Zeitung / Nordwestschweiz und weiteren Medien
geschaltet hat, verletzen nicht nur die Grenzen des guten Geschmacks, sondern erfüllen
den Tatbestand der Rassendiskriminierung (einige Medien lehnten es angeblich
ab, das Inserat zu publizieren): Es wird in Wort und Bild suggeriert, Angehörige
einer bestimmten Religionsgruppe – im vorliegenden Fall Muslime – würden eine
Gefahr für die Schweiz darstellen. Dadurch werden Muslime pauschal und in einer
stossenden Weise herabgesetzt und in ihrer Würde verletzt.
Beiliegender Beweis:
Inserat des „Egerkinger Komitees“ in der NZZ vom 27. Januar 2014
Inserat des „Egerkinger Komitees“ in der NZZ vom 27. Januar 2014
Solche pauschalen Diffamierungen einer ganzen Gruppe wecken
die Erinnerung an eine Zeit, in der Juden durch Wort und Bild pauschal als Gefahr
für Volk (sog. „Volksschädlinge“) oder Rasse hingestellt wurden. Das
Rassendiskriminierungsverbot bezweckt, solche und vergleichbare rassistischen
Agitationen zu unterbinden. Es muss gerade in einer Zeit durchgesetzt werden,
in der ein populistischer Politikstil dazu führt, dass rassistische Agitation
in weiten Teilen der Bevölkerung als etwas „Normales“, als legitimes Mittel der
Politik wahrgenommen wird. Das Verbot muss sich gerade in einer Zeit bewähren,
in der ein Gewöhnungseffekt bewirkt, dass Angehörige der Mehrheitsgesellschaft rassistische
Agitation nur noch mit einem Schulterzucken quittieren und die zu einer Gefahr
stilisierten Opfer es nicht mehr wagen, sich zu wehren (zumal den oft nicht
eingebürgerten Muslimen immer wieder zu verstehen gegeben wird, hier als
„Gäste“ nichts zu sagen zu haben).
Zu wünschen wäre zwar, dass sich wieder mehr Bürgerinnen und
Bürger verpflichtet fühlen, die Grenzen des Tolerierbaren zu markieren. Dies
gilt insbesondere für Einflussreiche. Zu den so verstandenen Bürgerpflichten
gehört aber auch, rassistische Vorfälle zur Anzeige zu bringen.
Mit freundlichen Grüssen