Samstag, 18. Januar 2014
Gleichheit vor dem Recht
Dass in Basel-Stadt die Untersuchung der Rechtmässigkeit von Bezügen auf alt Regierungsräte ausgedehnt wird, halte ich im Gegensatz zu René Rhinow nicht für „übertrieben“, zumal in Basel-Stadt klare Regeln für Bezüge von Staatsangestellten existieren und die volle Härte des Gesetzes auch den kleinen Mann trifft. So wurde kürzlich in einem Pilotprozess ein Pokerspieler zur Herausgabe seines Gewinnbezugs verurteilt, obwohl das Strafgericht feststellte, er habe kaum um die Unrechtmässigkeit des Glückspiels wissen können, an welchem er teilnahm. Nun steht der Mann vor einem Schuldenberg (und angesichts dieses Richterspruchs wohl auch vor einem Rätsel). Der unrechtmässige Bezug von Sozialhilfeleistungen wird ungeachtet dessen, ob ein Bezüger längst abgelöst (ein „alt Sozialhilfebezüger“) ist, zurückgefordert und noch nach Jahren zur Anzeige gebracht. Übertrieben?
„Verstossen die Bezüge gegen geltende Gesetze, so ist das unannehmbar“ (Rhinow). Diese Feststellung muss auch bezüglich „hoher Tiere“ gelten, sonst leidet die Akzeptanz des Rechts. Gleichheit vor dem Recht zu fordern ist ja gerade noch nicht jene „Moralisierung der Politik, die pharisäerhafte Züge annimmt“ (Rhinow), jene weit verbreitete Polemik gegen „die da oben“ und allesmögliche, mit welcher Rhinow zu Recht Mühe hat; jenes Resultat einer Empörungsbewirtschaftung, die sich als Volkes Stimme ausgibt und seit gefühlten zwanzig Jahren Geschmack und Verstand beleidigt.
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